ACTA – viel Lärm um nichts?

Nathalie Glaus hat als wifimaku-Autorin des Buches „Medienrecht Schweiz“ folgenden Beitrag geschrieben:

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Die Kritik gegen das ACTA *) erfolgte teilweise vehement und richtet sich insbesondere gegen eine befürchtete Verletzung von Grundrechten, insbesondere Verletzung von Meinungsäusserungsfreiheit, Datenschutz und Privatsphäre.

Die Kritik ist gross, die rechtlichen Auswirkungen in der Schweiz wohl gering. Die Bestimmungen im ACTA sind mit dem bestehenden Schweizer Recht vereinbar. In vielen Bereichen geht das Schweizer Recht nach wie vor über ACTA hinaus (vgl. www.ige.ch).

Was viele nicht unterscheiden: Das ACTA erfindet das Urheberrecht nicht neu, sondern enthält „lediglich“ Bestimmungen über die Rechtsdurchsetzung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Internet. Im ACTA ist explizit verankert, dass neben den Interessen der Rechteinhabers die Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre zu beachten sind.

Trotzdem: Der Bundesrat hat mit Medienmitteilung vom 9.5.2012 mitgeteilt, dass die Schweiz mit der Unterzeichnung des Abkommens zuwartet.

Mehr Informationen zum Thema: ACTA – wifimaku-Medienrecht Schweiz:

*) Das Handelsabkommen gegen Fälschung und Piraterie regelt Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen.

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Nathalie Glaus ist Rechtsanwältin und öffentliche Notarin,MLaw et lic. oec, bei Glaus & Partner Rechtsanwälte in Uznach: www.glaus.com.

Sie ist wifimaku-Autorin für das Onlinebuch zum Medienrecht Schweiz.

 

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