Was ein provokativer Titel bewirken kann

Was ein provokativer Titel bewirken kann

Liebe Leser/-innen

Letzte Woche habe ich ein gewagtes Experiment gemacht. Der Titel meines letzten Blogposts war sehr provokativ.

Einerseits bin ich tatsächlich kein Freund der DSGVO, andererseits wollte ich etwas Neues testen. Mein Blogartikel hat eine unglaubliche Resonanz ausgelöst, was ich so nicht vermutet habe. Mehr davon in diesem Beitrag

Viel Spass beim Lesen.

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Mit türkisfarbenen Grüssen

Jörg Eugster

Viele Likes und Zustimmungen per Mail,
ein paar Abmeldungen vom Newsletter

Es war wirklich unglaublich, wie viele positive Zustimmungen ich per PM (private Mitteilungen) bekommen habe. Es gab auch viele Likes auf den Social Media-Plattformen.

Andererseits haben sich 10 Personen von meinem Newsletter abgemeldet. Diese haben vermutlich nur den Titel gelesen und das gleich mit der Abmeldung quittiert.

Die DSGVO ist ein Administrationsmonster

Mir ging es bei meinem Artikel über die DSGVO nicht nur primär um die DSGVO. Ich stehe weiterhin dazu, dass ich sie als ein Administrationsmonster halte.

Haben Sie die vollständige Verordnung einmal gelesen? Nein, dann sollten Sie das unbedingt tun. Hier der Link zur DSGVO.

Die DSGVO als Innovationsverhinderer

Grundsätzlich bin ich nicht gegen den Schutz von personenbezogenen Daten und darum ein erklärter Gegner der DSGVO. Ich bin aus dem folgenden Grund ein vehementer Gegner der DSGVO und da bin ich nicht allein. Immer wenn ich meine Gründe in Vorträgen nenne, sehe ich viele zustimmende Gesichter im Publikum. Auch die vielen Rückmeldungen auf meinen letzten Post haben das verdeutlicht.

Meines Erachtens behindert sich Europa in der Innovation von digitalen Instrumenten und Geschäftsmodellen. Während europäische Unternehmen und Organisationen zuerst einmal prüfen müssen, ob eine innovative, digitale Lösung überhaupt der Regulierung entspricht, werden asiatische und amerikanische sich weniger darum kümmern. Sie werden die Bestimmungen minimal umsetzen, nur soweit als nötig, aber die Innovationen trotzdem im Geiste des Silicon Valleys rasch in einer Betaversion auf den Markt bringen. Dabei werden europäische Unternehmen im Nachteil sein, denn sie werden die sichere Variante wählen und eine Innovation im Zweifelsfalle eher nicht umsetzen, wenn es noch nicht perfekt ist und ein Restrisiko birgt.

Alternativen zur DSGVO

Estland und die Schweizer Stadt Zug machen es vor, wie es gehen könnte. Beide bieten eine digitale ID auf Basis der Blockchain an. Eine digitale ID auf der technologischen Basis der Blockchain gibt den Usern die Hoheit über deren Daten zurück. Sie als User allein entscheiden, wem Sie Zugriffe auf bestimmte Daten oder Datencluster geben möchten. Die Änderung der Daten macht der User selbst. Wenn Sie z.B. Ihre Wohnadresse ändern, würden Sie das zentral tun und damit allen Websites und Shops zugänglich machen. So müssten Sie das auch nur einmal machen.

Wenn Sie, und nur Sie allein, über Ihre Daten entscheiden, braucht es theoretisch eine DSGVO nicht mehr. Dennoch müsste man sorgfältig prüfen, ob es eine DSGVO in dieser Form überhaupt noch braucht. Ganz bestimmt müsste sie einfacher als heute umsetzbar sein und nur ergänzend zu einer digitalen ID ausgestaltet werden, denn die Blockchaintechnologie und die DSGVO sind in einem wichtigen Punkt nicht ganz kompatibel.

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